Allgemeine Informationen zur TI

 

 

Information für die Praxis zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur

 

Wie ist der aktuelle Stand ?

Wie vom Gesetzgeber im eHealth-Gesetz festgelegt startet zum 01.07.2017 die Anbindung aller Praxen an die

Telematikinfrastruktur(TI) der gematik, dies soll bis zum 30.06.2018 abgeschlossen sein. Ab 1. Juli 2018 droht der Gesetzgeber mit 1 % Honorarabzug, wenn eine Praxis das elektronische Versicherten-Stammdaten-Management (VSDM), d.h. die automatische Prüfung und Aktualisierung der Patienten-Stammdaten nicht bedienen kann.

Dafür ist der Zugang zur Telematikinfrastruktur erforderlich. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Ausweis Zugang erhalten und ersetzt das KV-Safenet, insbesondere wird KV Connect künftig über die Telematikinfrastruktur realisiert. Die erste Anwendung, die über die Telematik-Infrastruktur (TI) verfügbar sein soll, ist das Versichertenstammdatenmanagement. (VSDM). Es handelt sich dabei um die Online-Prüfung und die Online-Aktualisierung der auf der eGK gespeicherten Daten der Versicherten. Ein Zugriff auf Behandlungs- oder Abrechnungsdaten erfolgt nicht. Später sollen BMP bzw. Notfalldaten auf der eGK gespeichert und abgerufen werden können.

 

Was wird benötigt ?

  1. TI-Konnektor

Der TI-Konnektor ist das zentrale Gerät für den sicheren Netzzugang der TI. Hierüber werden die Schnittstelle zu Ihrem Praxisverwaltungssystem und der sichere Netzanschluss realisiert.

  1. Stationäres Kartenterminal (eHealth-Kartenterminal)

Über das stationäre Kartenterminal ist eine sichere und schnelle Identifizierung von Arzt, Patient und Praxis möglich. Es werden die eGK, der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die Praxiskarte (SMC-B) damit eingelesen. Das Gerät ermöglicht es auch, neuerdings auf die eGK zu schreiben. Damit das stationäre Kartenterminal im Verbund mit dem TI-Konnektor und der Praxissoftware funktioniert, muss eine gültige Praxiskarte oder ein gültiger eHBA im Gerät im Zugriff sein.

  1. Mobiles Kartenterminal

Das mobile Kartenterminal kann im Unterschied zum stationären Kartenterminal nur lesend auf die eGK zugreifen und deren ausgelesene Daten zwischenspeichern. Anders als bisher ist dies nur möglich, wenn sich im Gerät eine gültige Praxiskarte oder der eHBA befindet.

  1. Praxiskarte (SMC-B Karte)

Die Praxiskarte dient der Authentisierung der Praxis gegenüber den Diensten der TI. Sie ist bei einem von der KBV vertraglich verifizierten Trustcenter (Dienstleister) vom verantwortlichen Arzt der Praxis online zu bestellen.

  1. Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA; elektronischer Arztausweis)

Der eHBA ist für die Anbindung der Praxis an die TI nicht zwingend erforderlich, aber für bestimmte Anwendungen der TI. Der Inhaber kann mit dem elektronischen Arztausweis eine elektronische Unterschrift erstellen, die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES). Diese wird heute schon benötigt, wenn Sie den qualifiziert signierten elektronischen Arztbrief nutzen oder für Überweisungen zum Labor (Muster 10 und 10A) bzw. radiologischen Telekonsil (Muster 6) digitale Vordrucke nutzen.

Im Rahmen der TI-Anwendungen kann mit dem elektronischen Arztausweis auf die medizinischen Daten zugegriffen werden, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgespeichert sind.

Dies bezieht sich absehbar auf die Anwendungen „Notfalldaten“ und „Medikationsplan“.

 

  1. VPN-Zugangsdienst

Der VPN-Zugangsdienst ermöglicht den Zugang vom Konnektor zur TI und deren Diensten.

 

  1. Praxissoftwareupdate

Die neue Technik der TI in der Praxis lässt sich nur in Betrieb nehmen, wenn Anpassungen in der eingesetzten Praxissoftware (AIS) vorgenommen werden. Dazu ist ein Update der Praxissoftware notwendig. Ob dieses Update für Ihre eingesetzte Software zur Verfügung steht, wird Sie die Nordprax IT-Service GmbH informieren.

 

Kosten, welche werden erstattet ?

Die Kosten  für die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur sollen Ärzte und Psychotherapeuten voll erstattet bekommen. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf Erstattungsbeträge für die technische Erstausstattung und die laufenden Betriebskosten geeinigt. Den derzeit noch hohen Anschaffungskosten für den Konnektor wurde dadurch Rechnung getragen, dass es hierfür eine gestaffelte Kostenerstattung geben wird – abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gerätes in der Praxis.

Praxen mit bis zu drei Ärzten erhalten für einen Konnektor (mit Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur) und für neue stationäre Kartenterminals ab Juli 2017 3.055 Euro. Dieser Betrag gilt für das dritte Quartal 2017. In den drei Folgequartalen sinkt der Betrag um jeweils 10%, da man davon ausgeht, dass der Anschaffungspreis auf Grund des Wettbewerbes in dieser Größe sinken wird. Entscheidend ist das Datum der Erstinbetriebnahme.

Es erfolgt einen Erstattung für mobile Kartenterminals in Höhe von 350 Euro.

Es werden die Betriebskosten für den Praxisausweis in Form der SMC-B Smartcard in Höhe von 23,25 Euro/Quartal und Karte und für den Arztausweis in Form der HBA Smartcard mit  11,63 Euro/Quartal und Karte erstattet.

Ärzte und Psychotherapeuten erhalten eine einmalige Startpauschale von 900 Euro. Damit werden vor allem Kosten erstattet, die im Zusammenhang mit der Einführung der neuen technischen Ausstattung stehen.

Für die Finanzierung des laufenden Betriebs erhalten die Praxen eine Erstattung. Die Betriebskostenpauschale für die Wartung der Technik und deren Updates beträgt vom dritten Quartal 2017 bis zum zweiten Quartal des kommenden Jahres 298 Euro je Quartal, danach 248 Euro je Quartal.

 

Zusammenfassung

Stand Ende Mai 2017 sind noch nicht alle Detailfragen technisch und finanziell geklärt, insbesondere stehen die erforderlichen Geräte noch nicht zur Verfügung. Auch die genannten Erstattungsbeträge können sich noch ändern. Über Veränderungen werden wir Sie aktuell informieren. Weitere Informationen finden Sie unter

http://www.kbv.de/html/1150_28712.php                                                                                                                            

https://www.gematik.de/cms/de/startseite/index.jsp

 

Realisierung

Die Einführung der neuen Technik soll i.d.R. von Ihrem Systembetreuer organisiert und durchgeführt werden. Wir, die NORDPRAX IT Service GmbH  stehen Ihnen dazu als fachkompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter den bekannten Telefonnummern oder per Mail an telematik@nordprax.de zur Verfügung. 

 

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