Wie geht es mit der Telematik weiter?
- Einführung eRezept
-
eRezept wird zum 01.01.2024 verpflichtend eingeführt.
Um die TI-
Förderung ungekürzt zu erhalten, sind
Sie verpflichtet die TI Anwendungen
eMP,
NFDM, ePA Stufe 2, KIM, eArztbrief, eAU und ab 01.01.2024 e Rezept)
sowie die
TI Komponenten (Konnektor, eHealth-Kartenterminal, elektronischerHeilberufeausweis (eHBA),
Praxisausweis
(SMC-B) in aktueller Version vorzuhalten.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen beratend zur
Seite.
Fax: 030/47304871 - Mail: info@nordprax.de an.
Praxiscomputersysteme sind Vertrauenssache
Vertrauen Sie wie bereits fast 200 Ärzte auf die Erfahrung und Kompetenz von NORDPRAX IT Service.
Profitieren auch Sie von unseren besonderen Serviceangeboten, testen Sie uns ganz unverbindlich.
Computersicherheit unter Beachtung der aktuellen Bedrohungslage
In der Vergangenheit stand durch das Auftauchen diverser Erpresser Trojaner, wie „Lucky“ die
Computersicherheit im Fokus der Medien. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Kompromittierung von patientenbezogenen Informationen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen nicht nur
als Verstoß gegen den Datenschutz sondern auch als Straftat gewertet werden können. Unter diesem Aspekt hat der Schutz von in Arztpraxen eingesetzten PC von Bedrohungen aus dem Internet eine
besondere Bedeutung und sollte immer der aktuellen Bedrohungslage angepasst werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb aktuell den Einsatz von F-Secure Client Security Version 14.0, die Ihre
Leistungsfähigkeit in diversen AV Tests nachgewiesen hat. Diese neuste Produktversion beinhaltet viele neue erweiterte Funktionen, wie Schutz vor Spyware und Rootkits. Ein umfassender Schutz ist bei der
Verwendung alter Produktversionen nicht mehr gewährleistet. Eine Systemwiederherstellung nach einem Befall mit
Schadsoftware ist aufwendig und meist mit hohen Kosten verbunden.